Falschgeld erkennen: Sehen – Wasserzeichen
10. September 2010Euro-Banknoten verfügen über eine Vielzahl von Sicherheitsmerkmalen, mit deren Hilfe die Echtheit der Banknoten zuverlässig festgestellt, bzw. Falschgeld erkannt werden kann.
2. Sehen – Wasserzeichen
Wird eine Banknote im Gegenlicht betrachtet, so erscheint das Wasserzeichen auf beiden Seiten desselben unbedruckten Bereichs. Sowohl das vorherrschende Architekturmotiv (Mehrton-Wasserzeichen) als auch die Wertzahl (Drahtwasserzeichen) sind zu erkennen. Das Wasserzeichen entsteht im Papier durch Variierung der Papierdicke während der Papierherstellung. Es sind verschiedene Bereiche erkennbar, von denen einige heller und andere dunkler als das sie umgebende Papier sind. Unterstützend eigenen sich bei der Echtheitsprüfung Geldscheinprüfer mit einer Weißlichtquelle.
50er Blüten in Geschäften aufgetaucht
9. September 2010Bünde (ots) – In den letzten Tagen wurden in Bünde in nahezu einem Dutzend Fällen in kleineren Geschäften mit falschen 50 Euro Noten bezahlt. Der oder die Täter/Täterinnen suchen sich dazu immer gezielt kleine Geschäfte mit viel Kundschaft aus, die noch dazu keine Geldprüfgeräte besitzen. Die Polizei warnt daher Geschäftsangestellte davor sich in dichtem Gedränge zur Eile drängen zu lassen. Im Falle auch nur des geringsten Verdachts auf ein Falsifikat sollte sofort die Polizei hinzugerufen werden. Die Täter verschwinden meist schon schleunigst, wenn sie mit klaren Worten angesprochen werden oder die Polizei gerufen wird.
Falschgeld in Kasse führte zu Kündigung
27. August 2010Die außerordentliche Kündigung einer Angestellten, die Geld aus einer Barkasse gegen offensichtlich dilettantisch hergestelltes Falschgeld ausgetauscht hat, ist zulässig und wirksam. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil v. 26.08.2010, Az: 17 Sa 537/10).
Der Fall:
Die jetzt 50-jährige Klägerin stand seit 1986 bei der Stadt D. in einem Arbeitsverhältnis. Sie war im Straßenverkehrsamt tätig und bearbeitete Führerschein-angelegenheiten. Ihre Aufgabe war es dabei auch, die Gebühren zu kassieren. Am 3. August 2009 wurde bei ihr eine Kassenprüfung vorgenommen. Dabei wurde in der Kasse Falschgeld gefunden.
Die Stadt D. geht davon aus, dass die Klägerin Geld aus der Kasse gegen Falschgeld ausgetauscht hat. Anders könne nicht erklärt werden, dass von dem Bestand in Höhe von 828,00 Euro der von der Klägerin geführten Kasse 650,00 Euro Falschgeld gewesen sei. Dieses Falschgeld sei auch sehr leicht als Fälschung zu erkennen gewesen. Die gleiche Herstellung der Scheine schließe es aus, dass es auch von unterschiedlichen Leuten eingezahlt worden sei.
Die Stadt D. erklärte daher die außerordentliche, fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Sie stützte diese auf den Verdacht, dass die Klägerin bewusst Falschgeld in die Kasse gelegt habe. Hiergegen erhob die Mitarbeiterin Kündigungsschutzklage.
Angestellte hat Euro-Scheine angeblich nicht als Falschgeld erkannt
Die Klägerin verteidigte sich vor dem Arbeitsgericht mit der Begründung, dass sie keine Euro-Scheine als Falschgeld erkannt habe. Innerhalb der letzten Wochen vor der Kassenprüfung habe der behördeneigene Kassenautomat häufiger Geldscheine nicht angenommen. Sie habe zwei- bis dreimal versucht Geldscheine einzuzahlen, was nicht gelungen sei. Da dies ein altbekanntes Problem gewesen sei, habe sie die Scheine „aussortiert“ und durch eigene Scheine ersetzt. Am 29. Juli habe sie die zuvor separat gesammelten Geldscheine in Höhe von 650,00 Euro in die Barkasse gelegt und sich 650,00 Euro aus der Kasse genommen, weil sie in dieser Höhe im Laufe der 6-7 Wochen am Kassenautomat Privatgeld eingesetzt habe. Sie sei nicht mehr dazu gekommen, dies ihrem Vorgesetzten mitzuteilen.
Dilettantisch hergestellte Geldscheine hätten Angestellten als Fälschung auffallen müssen
Das Arbeitsgericht Dortmund wies die Kündigungsschutzklage als unbegründet ab. Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin blieb vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ohne Erfolg.
„Die Kündigung ist als sogenannte Verdachtskündigung wirksam. Die von der Stadt D. vorgetragenen Indizien machen die Klägerin dringend verdächtig, das Geld bewusst ausgetauscht zu haben“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Düsseldorf, die Entscheidungsgründe.
Bei Inaugenscheinnahme der Geldscheine durch das Gericht stellte sich heraus, dass die Fälschungen dilettantisch gemacht und sofort erkennbar waren: Vor- und Rückseite waren offenkundig zusammengeklebt, farblich entsprachen sie nicht echten Geldscheinen, die Ränder waren ungleichmäßig, das Hologramm war auffällig anders. Deswegen ist nicht nachvollziehbar, warum der Klägerin dies bei dem Empfang der Scheine nicht aufgefallen war und sie nach erfolglosem Einzahlen in den Kassenautomaten noch aus eigenen Mitteln Einzahlungen gemacht hat.
Hintergrundwissen:
Die Verdachtskündigung bildet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) einen sogenannten „wichtigen Grund“ zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB. Eine Verdachtskündigung ist nach dem BAG „dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen und die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören“.
Stellt sich gegebenenfalls später die Unschuld des gekündigten Arbeitnehmers heraus, so steht diesem grundsätzlich ein Wiedereinstellungsanspruch zu.
Quelle: openPR.de
Zevener Polizei stellt Litauer mit Falschgeld
17. August 2010Rotenburg (ots) – Zeven. In den vergangenen Tagen ist es im Kreisgebiet immer wieder zum Einlösen von falschen 50 Euro-Scheinen gekommen, zuletzt am letzten Wochenende in Scheeßel. Dort hatte am Freitagnachmittag ein Unbekannter in einem Blumengeschäft einen falschen Fünfziger eingelöst, ein zweiter hatte dies versucht. Auch im Bereich Zeven war es zum Einlösen von falschen 50 EUR-Scheinen gekommen.
Am Montagmorgen um 9.40 Uhr versuchten zwei 22 und 25 Jahre alte Litauer, die von einer 28 -jährigen in Litauerin begleitet wurden, in einem Tabakgeschäft eine Schachtel Marlboro mit einem falschen 50 EUR -Schein zu bezahlen. Die 45-jährige Inhaberin bemerkte die Fälschung und händigte den Schein wieder aus. Danach informierte sie sofort die Polizei in Zeven, die die drei Litauer im Rahmen einer Fahndung im Stadtgebiet auf einem Parkplatz fassen konnten.
Dabei wurde auch der PKW der drei Verdächtigen, ein Volvo mit Litauer Kennzeichen, ermittelt. Hier konnten weitere 36 Falsifikate sichergestellt werden. Der Zentrale Kriminaldienst aus Rotenburg hat inzwischen die Ermittlungen wegen Inverkehrbringens von Falschgeld übernommen. Die Litauer wurden festgenommen und sollen am Dienstag einem Haftrichter vorgeführt werden.
Damit Bürger nicht auf falsche Fünfziger hereinfallen, sollten sie besonders auf den Farbwechsel achten: Beim Kippen der Banknote ändert sich die Farbe des Aufdrucks der großen Wertzahl rechts unten auf der Rückseite von Purpurrot nach Braun. Ist das der Fall, kann man sicher sein, dass der Schein echt ist.
Falschgeld erkennen: Fühlen
11. August 2010Euro-Banknoten verfügen über eine Vielzahl von Sicherheitsmerkmalen, mit deren Hilfe die Echtheit der Banknoten zuverlässig festgestellt, bzw. Falschgeld erkannt werden kann.
1. Fühlen
Fühlen Sie die erhabene Oberfläche – besondere Drucktechniken verleihen den Euronoten eine einzigartige Struktur. Die Abkürzung der Europäischen Zentralbank, die Wertzahlen und die Abbildungen der Fenster bzw. Tore heben sich von der Oberfläche ab. Durch Alterung und Abnutzung können jedoch einige dieser Eigenschaften ganz oder teilweise verloren gehen.
Beispiel für eine ertastbare Eigenschaft des Stichtiefdrucks: Die Abkürzungen der Euopäischen Zentralbank
Durch die Anwendung des Stichtiefdruckverfahrens sind die Abkürzungen der Europäischen Zentralbank (also die Buchstaben BCE, ECB, EZB, EKT, EKP), auch die Wertzahl und die Abbildungen der Fenster und Tore ertastbar. Bei 200 Euro und 500 Euro-Banknoten sind zudem am Rand der Vorderseiten spezielle Unterscheidungsmerkmale aufgedruckt, die vor allem Sehbehinderten das Erkennen der Banknoten erleichtern. Darüber hinaus werden die Euro-Banknoten auf Spezialpapier gedruckt, welches eine griffige Oberflächenstruktur aufweist.
Gebrauchtwagen mit Falschgeld bezahlt
27. Juli 2010Die Kreispolizeibehörde Herford informierte: Gestern Vormittag wurde in einem Autohaus auf der Herforder Straße von einem aus Frankreich stammenden Pärchen ein Gebrauchtfahrzeug im Wert von 21.000 Euro gekauft und bar bezahlt. Bei der Durchsicht der Banknoten fiel der Autohaus-Mitarbeiterin auf, dass eine 100 Euro Banknote offensichtlich gefälscht war. Die Angestellte gab diese an die beiden Käufer zurück, die darüber sehr überrascht wirkten. Nach der Abwicklung des Geschäftes und nachdem das Pärchen mit dem Auto bereits vom Hof gefahren war, begab sich ein Autohaus-Angestellter zur örtlichen Bank, um den Betrag einzuzahlen. Bei der Prüfung der restlichen Geldscheine wurde festgetsellt, dass eine weitere 50 Euro-Banknote ebenfalls eine Fälschung war. Die eingeschaltete Polizei stellte den Geldschein sicher. Bei dem Pärchen handelt es sich um Franzosen afrikanischer Abstammung. Das geschätze Alter der Beiden beträgt 25-30 Jahre. Hinweise nimmt die Kreispolizeibehörde Herford unter der Rufnummer 05221 / 888 12 71 entgegen.
Rückgang bei Münzfälschungen
19. Juli 2010Im 1. Halbjahr 2010 hat die Bundesbank 33.600 falsche Euro-Münzen im deutschen Zahlungsverkehr registriert, ein Rückgang um rund 27 Prozent im Vergleich zum vorangegangenen Halbjahr.
Die Fälschungen traten ausschließlich bei den drei höchsten Stückelungen auf und verteilen sich dort wie folgt:
Münzen | 50 Cent | 1 Euro | 2 Euro | Gesamt |
Anzahl | 1.467 | 4.940 | 27.178 | 33.585 |
% | 4 | 15 | 81 | 1 |
Quelle: Deutsche Bundesbank
Münzen auf Echtheit prüfen
Euro-Falschmünzen sind in der Regel nur bei sehr sorgfältiger Prüfung visuell von echten Münzen zu unterscheiden. Folgende Hinweise können die Echtheitsprüfung von Münzen erleichtern:
- Bei echten Münzen tritt das Münzbild deutlich abgegrenzt aus dem Münzgrund hervor. Münzfälschungen wirken dagegen oft verschwommen und weisen häufig Unebenheiten auf.
- Die Farbtönung weicht in der Regel von echten Münzen ab.
- Die Randprägungen der echten 2 Euro-Münzen sind gestochen scharf in den Münzrand eingeprägt. Fälschungen weisen häufig unvollständige oder unregelmäßige Randprägungen auf.
- Echte 1 Euro- und 2 Euro-Münzen sind nur schwach magnetisch. Sie bleiben zwar am Magneten haften, lassen sich dann aber auch leicht wieder ablösen. Fälschungen hingegen werden in der Regel nicht angezogen oder haften sehr fest am Magneten.
Falschgeldaufkommmen um 20% gestiegen!
19. Juli 2010Anzahl der Blüten und finanzieller Schaden durch Falschgeld deutlich gestiegen!
Die Bundesbank hat im 1. Halbjahr 2010 rund 33.700 falsche Euro-Banknoten registriert. Die Zahl der Fälschungen ist damit gegenüber dem 2. Halbjahr 2009 um 20 Prozent gestiegen. Der durch Falschgeld verursachte Schaden hat sich im gleichen Zeitraum von 1,6 auf 1,9 Millionen Euro erhöht.
Fast zwei von drei Fälschungen entfielen auf die 50 Euro-Banknote. Damit ist der Anteil falscher 50 Euro-Noten gegenüber dem 2. Halbjahr 2009 merklich gestiegen. „Das höchste Risiko mit Falschgeld in Berührung zu kommen liegt beim Einzelhandel“ erinnert die Deutsche Bundesbank.
Die Verteilung der entdeckten Fälschungen auf die einzelnen Stückelungen für das 1. Halbjahr 2010:
Noten | 5 € | 10 € | 20 € | 50 € | 100 € | 200 € | 500 € | Gesamt |
Anzahl | 204 | 440 | 6.859 | 20.448 | 4.773 | 826 | 104 | 33.654 |
% | 1 | 1 | 20 | 61 | 14 | 3 | 0 | 10 |
Quelle: Deutsche Bundesbank
Falschgeld erkennen: Die Prüfung von Banknoten mit Lupe, Geldprüfstift oder UV-Lampe reicht schon lange nicht mehr aus um Blüten sicher zu erkennen. Optimal ist die Prüfung mehrerer Eigenschaften, denn die Sicherheit der Euro-Banknoten liegt im Zusammenspiel verschiedener Merkmale. Gerade die besonders gefährdete Gruppe der Einzelhändler sollte mehr denn je professionelle Geldscheinprüfer anschaffen um auf den Anstieg der Fälschungen zu reagieren. Viele Geldscheinprüfgeräte bieten durch eine Kombinationsprüfung einen äußerst sicheren Schutz und sind gerade in den letzen Jahren immer günstiger geworden.
Sinnvolle Investition: Geldscheinprüfer
16. Juli 2010Die Qualität von gefälschten Banknoten nimmt beängstigend zu. Häufig lässt sich mit dem bloßen Auge eine echte Euro-Note nicht von einer Fälschung unterscheiden. Zudem ist es im Kassenbereich oft stressig und es ist kaum Zeit zum Geld prüfen vorhanden. Um sich sicher vor Falschgeld zu schützen, empfiehlt sich daher der Einsatz eines Geldscheinprüfgerätes.
Da die noch häufig eingesetzen Prüflampen mit UV-Licht keinen ausreichenden Schutz mehr bieten, sollte man mit der Anschaffung von einem modernen Geldprüfgerät auf die Zunahme von professionell gefälschten Geldscheinen reagieren. Zudem trägt ein professionelles Geldscheinprüfgerät nicht nur dazu bei, dass Gewerbetreibende keine Blüten annehmen, sondern schliesst auch aus, dass Kunden versehentlich Falschgeld als Wechselgeld ausbezahlt wird. Gerade dieser Punkt sollte besondere Beachtung finden, da die Inverkehrbringung von Falschgeld strafbar ist und besonders im Wiederholungsfall erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Falschgeld in Plön aufgetaucht
14. Juli 2010Die Polizei Kiel informierte am 09.07.2010:
In Plön ist am Donnerstag in mehreren Geschäften in der Innenstadt mit falschen 100 Euro-Scheinen bezahlt worden. Die Fälschungen stellten die Geschädigten erst später fest, so dass es bisher keine Hinweise auf die Personen gibt, die die „Blüten“ in Verkehr gebracht haben. Die Kriminalpolizei Plön hat die Ermittlungen aufgenommen.
Die täuschend echt aussehenden Geldscheine waren zwar auf den ersten Blick nicht als Fälschungen zu erkennen, aber mit etwas Sachverstand können auch Laien echte von falschen Scheinen unterscheiden. Die Polizei rät daher, bei Entgegennahme von Geldscheinen stets einen wachsamen Blick auf die Sicherheitsmerkmale zu haben.
Wer selbst einen gefälschten Geldschein in seiner Geldbörse oder Ladenkasse feststellt, sollte sich umgehend mit der nächsten Polizeistation in Verbindung setzen.