Inverkehrbringung von Falschgeld und fahren ohne Führerschein

18. Juli 2017

Halle (ots) – Am 16.07.2017, gegen 22:15 Uhr wurden Bundespolizisten am Hallenser Hauptbahnhof durch den Betreiber von Spielautomaten in der Haupthalle des Hauptbahnhofes über einen gefälschten 20-Euro-Schein informiert, den ein Gast benutzen wollte. Die Beamten trafen an den Spielautomaten auf einen 36-jährigen Mann, der das Geld allerdings als Wechselgeld von dem ortsansässigen Supermarkt erhalten haben wollte. Eine Nachfrage im Supermarkt und das Auffinden von einem weiteren gefälschten 20-Euro-Schein in der Kasse bestätigte zunächst seine Aussage. Die gefälschten Geldscheine wurden sichergestellt. Im Zuge weiterer Ermittlungen fanden die Bundespolizisten heraus, dass der 36-Jährige das Auto seines Freundes für die Fahrt zum Hauptbahnhof benutzt hatte, obwohl er keinen Führerschein besaß. Gegen den Halter ebendieses Fahrzeuges, einem 47-jährigen Mann, lag allerdings ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig vor. Wegen des Erschleichens von Leistungen wurde dieser im Oktober 2016 zu einer Geldstrafe von 550 Euro oder der Vollstreckung einer 22-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Die Beamten stellten das Fahrzeug nun sicher und ließen den Halter des Fahrzeuges die Autoschlüssel vom Bundespolizeirevier abholen. Der Gesuchte kam auch auf das Revier, um seine Schlüssel zu empfangen und hier wurde dem 47-Jährigen, der gegen ihn vorliegende Haftbefehl eröffnet. Durch die Zahlung von insgesamt 623,50 Euro konnte er jedoch einer Gefängnisstrafe entgehen. Gegen seinen 36-jährigen Freund, dem er das Auto überließ warten allerdings nun noch Strafverfahren wegen des Inverkehrbringens von Falschgeld und wegen des Fahrens ohne Führerschein.

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