Falschgeldwarnung der Polizei: Vermehrt „falsche 50er“ im Umlauf

27. August 2015

Trier / Region (ots) – In jüngster Vergangenheit registrieren die Dienststellen im Polizeipräsidium Trier vermehrt das Auftauchen von gefälschten Banknoten, insbesondere 50-Euro-Scheine. Weniger häufig tauchen gefälschte 20er, gelegentlich 100er auf.

Grundsätzlich ist jede Banknote ein Unikat, zu erkennen an der Seriennummer. Sie wird nur einmal auf den Originalschein aufgedruckt. Die aktuell meistgefälschte Banknote, die den Ermittlern der Kriminalpolizei in die Hände gelangt, ist ein 50-Euro-Schein mit der Seriennummer S20175422632. Das Original dieses Geldscheins ist sicher noch legal irgendwo im Umlauf. Fünf Fälschungen davon sind jedoch allein in der vergangenen Woche bei der Polizeiinspektion Bitburg registriert worden.

Aber Vorsicht – auch andere Banknoten können gefälscht sein.

In den meisten Fällen liefern Geldinstitute die Falsifikate bei der Polizei ab, wenn sie dort eingezahlt werden. Die Einzahler sind in der Regel unbedarft und haben den Schein im regulären Zahlungsverkehr entgegen genommen, ohne dass ihnen die Fälschung aufgefallen ist. Opfer sind sowohl Privatpersonen als auch Gastronomen, Handel- und Gewerbetreibende, Schausteller und Standbetreiber auf (Jahr-)Märkten, Volks- und Weinfesten.

Für die Täter eignen sich besonders Orte, an denen viel Geld umgesetzt wird und kaum die Zeit oder die Möglichkeit für Überprüfungen bestehen. Die meist unerkannten Täter bezahlen Ware in geringem Wert mit dem gefälschten Geldschein und lassen sich echtes Wechselgeld auszahlen. Hierdurch „waschen“ sie ihre Blüten und bereichern sich entsprechend.

Die oft arglosen Empfänger der Blüten zahlen diese mit weiteren Scheinen bei ihren Geldinstituten ein oder verausgaben es ihrerseits. Während die Falsifikate in den Geldinstituten meist auffallen und nicht anerkannt werden, bleiben diese im privaten Zahlungsverkehr oft lange unentdeckt – die Dunkelziffer ist groß. Die Einzahler bei Geldinstituten bleiben in der Regel nur auf dem materiellen Schaden sitzen. Denjenigen, die ihrerseits mit dem Falschgeld bezahlen oder es weitergeben, droht weiteres Ungemach. Der Wert des Geldscheines wird ihnen nicht anerkannt und sie sehen sich mit dem strafrechtlichen Vorwurf des „Inverkehrbringen von Falschgeld“ konfrontiert.

Die Polizei empfiehlt Gewerbetreibenden, sich sogenannte „Falschgelddetektoren“ zuzulegen, die Banknoten elektronisch prüfen. Privatpersonen können sich beispielsweise mittels „Detektor-Stiften“ behelfen, bei deren Anwendung sich Falschgeld verfärbt. Außerdem weist die Polizei darauf hin, dass Euronoten mit einer Vielzahl von Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sind.

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