Mit Falschgeld bezahlt – 3 Tatverdächtige vorläufig festgenommen

31. März 2015

Hameln (ots) – (Bodenwerder) Am Montag, 30.03.2015, gegen 08.45 Uhr, erhielt die Polizei einen Anruf aus einer Tankstelle in Hehlen, dass soeben versucht wurde, mit einem offensichtlich falschen Euroschein Ware zu bezahlen. Der Kunde habe sich laut der Tankstellenmitarbeiterin bereits vom Gelände entfernt.

Der Tankstelleninhaber präsentierte der eintreffenden Streifenwagenbesatzung weitere falsche Geldscheine, mit denen bereits in den Tagen zuvor bezahlt wurde.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass bereits kurz zuvor am Montagmorgen in einem Hehlener Lebensmittelmarkt ebenfalls versucht wurde, mit Falschgeld Waren einzukaufen. Der Mitarbeiterin an der Kasse fiel dieser Umstand sofort auf und verweigerte die Annahme des Geldscheins.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich Montagmittag in Bodenwerder. Das Täterpärchen bezahlte gegen 12.30 Uhr in einem Einkaufsmarkt mit einem falschen 50-Euro-Schein und ließ sich das Wechselgeld aushändigen.

Als der Geldschein als falsch erkannt wurde, leitete die alarmierte Polizei eine Sofortfahndung nach dem Pärchen ein, von dem eine gute Personenbeschreibung vorlag. Noch im Stadtgebiet von Bodenwerder konnte eine Streifenwagenbesatzung die beiden Personen sowie eine Begleitperson antreffen und vorläufig festnehmen.

Bei der Durchsuchung der Personen sind entsprechende 50,00-Euro-Falsifikate aufgefunden worden. Die Falschgeldscheine waren zum Teil am Körper versteckt.

Die anschließenden, von einem Richter angeordneten Durchsuchungen der Wohnungen führten bei einem 29-jährigen Tatverdächtigen aus Bodenwerder zum Auffinden von Betäubungsmittel.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sowohl der 29-Jährige als auch seine Mittäter, eine 18-jährige Frau und ein 34-jähriger Mann (beide ebenfalls aus Bodenwerder), nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wieder entlassen.

Es wurden Ermittlungsverfahren wegen des Inverkehrbringens von Falschgeld sowie wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Weitere Ermittlungen dauern noch an.

Sollten Geschäftsinhaber bei der Auszählung oder Abrechnung im Nachhinein auf Falschgeldscheine stoßen, so werden diese gebeten, sich mit der örtlichen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen