Falschgeldzahlen explodieren

14. November 2015

Kiel (ots) – Explosionsartig steigt die Zahl der Fälle in Schleswig-Holstein, in denen Falschgeld im laufenden Zahlungsverkehr angehalten wird. Der Grund dafür dürfte im sogenannten Darknet zu finden sein. Schleswig-Holstein liegt damit im bundesweiten Trend.

Während wir im Jahr 2012 insgesamt 590 Fälle registrierten, waren es 2013 bereits 1356 Fälle. Auf ähnlich hohem Niveau bewegten sich mit 1397 Fällen die Zahlen in 2014. Für 2015 nehmen wir eine explosionsartige Entwicklung der Zahlen mit bereits jetzt 2409 Fälle wahr (Stand: 12.11.2015).

Besonders beliebt bei den Fälschern ist nach wie vor die 50-Euro-Note, gefolgt von der 20-Euro-Note. Beide Banknoten sind die gängigsten und vertrautesten Zahlungsmittel im laufenden Zahlungsverkehr und für die Kriminellen damit besonders interessant.

Zunehmend Sorgen bereiten den Falschgeldermittlern im Landeskriminalamt die leichte Verfügbarkeit von Falschgeld im sogenannten Darknet. Auf speziellen Verkaufsplattformen wird dieses neben Waffen und Rauschgift innerhalb geschlossener Gruppen vertrieben. Mit einem einfachen Klick können dort Päckchen von 20-200 hochwertigen meist aus Italien stammenden Druckfälschungen zu 15-20 % des Nennwertes erworben werden. Die Verdienstspanne erscheint damit äußerst attraktiv. Der Besteller wiegt sich darüber hinaus in Sicherheit, da die Anbieter sämtliche Verschleierungsmöglichkeiten nutzen, um in der Anonymität zu bleiben und zugleich den Käufer zu schützen. Das Leistungspaket der Kriminellen beinhaltet eine verschlüsselte Kommunikation über das Internet, die Zahlung des Falschgeldes über die anonyme digitale Währung „Bitcoins“ und den Versand an eine „gehackte“ Packstation.

Der Leiter der Falschgelddienststelle im Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, Rüdiger Richert: „Wir spüren Neugierde gepaart mit großem Interesse, insbesondere bei jungen Menschen, die meistens zuvor noch nie mit der Polizei in Berührung gekommen waren. Der vermeintliche sichere Bestellweg ist jedoch mit hohen nicht absehbaren Risiken für die Schüler und Auszubildenden verbunden.“

Das belegten auch jüngste Ermittlungserfolge des Bundeskriminalamtes. Nach dortigen intensiven Ermittlungen ging man nun mit zeitgleichen bundesweiten Durchsuchungen gegen die Erwerber des Falschgeldes vor. Trotz der eingerichteten Sicherheitsvorkehrungen der Kriminellen müssen die Bezieher des Falschgeldes aus dem Darknet auch im Nachhinein mit ihrer Entdeckung rechnen. Die Strafandrohung ist immens.

Rüdiger Richert warnt: „Ich rate dringend vor diesen kriminellen Einkäufen ab. Das Bestellen von Falschgeld über das Internet ist strafrechtlich betrachtet ein „Verschaffen von Falschgeld“ und wird mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe ab einem Jahr aufwärts geahndet.“

Interessierte, die möglicherweise unüberlegt und vorschnell derartige Banknoten erworben haben, wird empfohlen aktiv zu werden und sich bei der Polizei zu melden.

„Ich empfehle den Schritt nach vorn. Das ist die letzte Chance die strafrechtlichen Konsequenzen zu mildern, bevor unsere Ermittlungen den Endabnehmer identifizieren“, so der Ermittler.

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