Brokstedt: Falscher Fuffziger unterwegs

26. November 2012

Kreis Steinburg (ots) – Zwei Heranwachsende, jeweils 18 Jahre alt und aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde stammend, hatten am Wochenende eine Idee – aber keine gute. Sie wollten ihre bei einer Jugendparty im Bürgerhaus (Straße Dörnbek) entstandene Zeche mit einem 50 Euro Schein bezahlen. Doch bei näherem Besehen entpuppte sich der als einfache Papierfälschung – hergestellt als Kopie eines Originals. Dass die beiden Beschuldigten nun ein Problem haben, wurde ihnen spätestens bewusst, als sie der Ermittlungsbeamte der Polizei mit den rechtlichen Konsequenzen aus dem Strafgesetzbuch vertraut machte. Die Polizei ermittelt wegen Geldfälschung (§ 146), Inverkehrbringen von Falschgeld (§ 147) und Betrug (§ 263). Laut Strafgesetzbuch wird Geldfälschung mit Freiheitsstrafe bestraft.

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