Mann kauft noch während den Ermittlungen weiter mit Falschgeld ein

22. Mai 2018

Cloppenburg/Vechta (ots)

Cloppenburg – Dreister Cloppenburger kaufte wiederholt mit Falschgeld

Am 18. Mai 2018 verkaufte ein 33-jähriger Cloppenburger über eine Internetplattform zwei Kinderhochstühle an einen 28-jährigen Cloppenburger. Der Käufer hatte die Ware jedoch mit gefälschten Banknoten bezahlt. Als die Geldscheine vom Geschädigten zur Prüfung bei einer Bank vorgelegt wurden, wurden diese als Fälschung identifiziert.

Durch das umsichtige Handeln des 33-Jährigen, der sich das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges gemerkt hatte, mit dem der 28-Jährige beim Kauf erschienen war, konnte dieser wenig später durch die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta ermittelt werden. Durch das Amtsgericht Oldenburg wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft noch am selben Abend ein Beschluss zur Durchsuchung der Wohnung des 28-Jährigen erlassen, um die mit dem Falschgeld erworbenen Hochstühle* im Rahmen der Rückgewinnungshilfe sicherzustellen. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden nicht nur die oben genannten Stühle aufgefunden, sondern auch weitere Beweismittel, die darauf hindeuten, dass der 28-Jährige Falschgeld hergestellt hat.

Noch während die Polizei ermittelte, kaufte der dreiste Täter erneut mit Falschgeld einen Fahrradanhänger. Auch hier erschienen die Geschädigten alsbald bei der Polizei und zeigten die Tat an. Der Anhänger konnte daher ebenfalls bei der Durchsuchung gefunden und den Geschädigten dank der Anzeige zugeordnet und zwischenzeitlich wieder ausgehändigt werden. Es wurden Strafverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.

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